Technokom Software AG

FAQ Lohn- und Gehaltsabrechnung

Nach dem Start von PERFIDIA (C) wird ein Verbindungstest durchgeführt, der mit Fehler 80505 endet.
Was ist hinsichtlich des Meldewesens (DEÜV) zur Sozialversicherung zu beachten?
Was ist bei Tankgutscheinen zu beachten?
Entgeltkonto wird bei Austritt nicht automatisch aufgelöst?

Im Programm PERFIDIA (c) bitte die folgende Einstellung ändern:

1) Menü "Stammdaten" - "Benutzerverwaltung" öffnen.

2) Den aktuellen Benutzer anklicken und anschließend die Schaltfläche "Benutzer bearbeiten" anklicken.

3) In der Auswahl auf der linken Seite "Internet" anklicken.

4) Bei Optionen (ganz unten) den Haken vor "Internetbibliothek libcurl verwenden" setzen.

5) Die gewählten Einstellungen speichern - 2 mal auf "Speichern" klicken!

6) Das Programm PERFIDIA (c) schließen, anschließend neu starten - Verbindungstest sollte nun erfolgreich sein.

Bitte beachten Sie folgenden monatlichen Ablauf, hinsichtlich des arbeitnehmerbezogenen Meldewesens zur Sozialversicherung („DEÜV“):

Zunächst alle relevanten Stammdatenänderungen für den lfd. Monat durchführen (z. B. Ein- / Austritt; Krankenkassenwechsel) - die vollständige Lohnerfassung vornehmen (insbesondere DEÜV-Kalendarium).

1. Bruttolohn - Lohnerfassung - laufender Monat - Prüfung
- bei Fehler im Protokoll diese bitte beheben und erneut Punkt 1 starten, solange bis Protokoll keine Fehler mehr ausweist
- häufiger Fehlerhinweis: Es ist keine vollständige DEÜV-Freigabe der Abrechnungsmonate vorhanden
- starten Sie dann bitte vorherige Monate - Prüfung, danach nochmal laufender Monat - Prüfung

2. Verdienstabrechnung sowie weitere mtl. Auswertungen erstellen
- Diesen Status für jede Firma, die Sie abrechnen, erreichen. Jetzt zunächst in den "Nebenfirmen" die Arbeitsschritte 3 bis 5 durchführen:

3. Programm Nettolohn - DEÜV öffnen

4. Option „Monatsmeldungen“ aktivieren und Schaltfläche „Aufbau Meldungen“ anklicken, Protokoll drucken

5. Aufgebaute Meldungen - Drucken anklicken
- wenn keine Meldungen aufgebaut wurden und die Druckausgabe zu Punkt 5 eine „leere Seite“ produziert (und das in allen Firmen) ist hiermit der Ablauf beendet

6. Abschließend in der „Hauptfirma" (Meldefirma lt. Firmenstamm – DEÜV Email-Aufbau = Ja) ebenfalls Punkt 3 bis 5 abarbeiten

7. Ausschließlich in der „Hauptfirma“ im gleichen Programm Nettolohn -> DEÜV Aufbau Email-Daten starten.
- Von / Bis Firma; Annahmestelle; Datei-Nr. bitte auf Null stehen lassen

8. Aufruf Perfidia - Email-Verfahren anklicken

9. Im Postausgang „DEÜV-Meldungen“ auswählen und die Schaltfläche „DEÜV-Meldungen versenden“ anklicken

10. In jeder Firma ggf. erforderliche Bescheinigungen zur Sozialversicherung für die Arbeitnehmer ausdrucken (Druck Mitarbeiterbescheinigung unter Nettolohn -> DEÜV)

Punkt 1 bis 5 und Punkt 10 MUSS in jeder Firma (Nebenfirmen und Hauptfirma) durchgeführt werden.

Punkt 8 und 9 kann nur in der Hauptfirma durchgeführt werden. Der Druck / Aufbau der Meldungen erfolgt in jeder Firma, der Aufbau der Email-Daten und der Aufruf Perfidia erfolgt nur in der Hauptfirma.

Die DEÜV muss jeden Monat durchgeführt werden, da das Programm sonst keine Jahresmeldungen erstellt.

Tankgutscheine sind eine der letzten Möglichkeiten, wie Sie – als Arbeitgeber – Ihren Mitarbeitern noch einen steuer- und abgabenfreien Bezug zukommen lassen können.

Beachten Sie bitte:

1) Inhalt entsprechender Gutscheine: Die Tankstelle muss namentlich angegeben werden. Ferner ist die Art und die Menge des Treibstoffes anzugeben. Ein Wert in Euro darf auf keinen Fall angegeben werden.

2) Der Gegenwert des Gutscheines darf auf keinen Fall über 44,00 Euro (monatlich) liegen. Sinnvoll wäre es sogar etwas unter der Höchstgrenze zu bleiben, da Bonussysteme der einzelnen Mineralölgesellschaften den Gegenwert noch erhöhen können. Die Gutscheine dürfen nicht kumuliert (z. B. jährlich oder quartalsweise) ausgegeben werden, Tag der Ausgabe ist auch Tag der Bewertung für die monatliche Freigrenze.

3) Lassen Sie sich die Ausgabe der Gutscheine durch Ihre Mitarbeiter mit Datum quittieren. Erstellen Sie als Nachweis für evtl. Prüfungen eine Kopie der Gutscheine und archivieren diese im Lohnkonto.

4) Im Rahmen der Lohnabrechnung bedarf es bei dieser Vorgehensweise keiner weiteren Berücksichtigung. In Ihrer Finanzbuchführung können Sie die Tankgutscheine als „Betriebsausgaben“ verbuchen.

5) Der „Arbeitslohn“ ist bei Übergabe des Gutscheines zugeflossen. In der Finanzbuchführung erfolgt jedoch erst dann eine Verbuchung, wenn das Geld tatsächlich geflossen ist. !!! Aus einem Sachbezug kann kein Vorsteuerabzug erfolgen!!!

6) Die Freigrenze von 44,00 Euro gilt für alle Sachbezüge (nicht nur für hier behandelte Tankgutscheine). Wird die Freigrenze überschritten sind alle gewährten Sachbezüge ab dem 1. Euro steuer- und sozialversicherungspflichtig!

Quellen:
§ 8 Abs. 2 Satz 9 EstG
R 104a Abs. 3 Satz 1 LStR

Das Austrittsdatum wurde nach der Lohnerfassung (bzw. als letzte Eingabe vor dem Druck der Abrechnung) eingegeben.

Bitte erfassen Sie eine weitere Buchung für diesen Mitarbeiter (die natürlich unmittelbar anschließend wieder gelöscht / storniert werden kann).

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